In 2021 wird die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ in Kraft gesetzt. Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt.
Damit können voraussichtlich ab Sommer 2021 auch Baumaßnahmen gefördert werden, die die in der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude“ definierten Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung nachweisen.
Nähere Informationen zu den Nachhaltigkeitszertifizierungen werden hier veröffentlicht, sobald diese erstellt und abgestimmt wurden.
Zusätzliche Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)